Impressum / AGB
Florian Schmid
Jakob-Früholz-Str.6
73312 Geislingen
Telefon: 01781736222
E-Mail: info@floschmid.com
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
62337/24505
Berufshaftpflichtversicherung:
AXA Versicherung AG
Bereich Firmenkunden Süd
Postfach 92 01 45, 51151 Köln
Geltungsbereich: Europa
Quelle: Juraforum.de
Datenschutzerklärung
Datenschutz
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Personenbezogene Daten
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Kommentarfunktionen
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Datenschutzerklärung für das Facebook-Plugin („Gefällt mir“)
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Quelle: www.juraforum.de
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Quelle: e-recht24.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: Juni 2024
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Allen von uns angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.
1.2 Abweichende Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen und ausschließlich schriftlich unterschriebener Zustimmung.
1.3 Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Florian Schmid nimmt Aufträge/ Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlichen Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
1.4 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Florian Schmid erbracht werden.
1.5 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen Florian Schmid und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Florian Schmid die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn Florian Schmid mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
1.6 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Florian Schmid von Ansprüchen Dritter frei.
2. KOSTEN
2.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für Florian Schmid verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.
2.2 Hat Florian Schmid im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 15% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Florian Schmid den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Florian Schmid ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Florian Schmid widerspricht. Änderungswünschen des Kunden sind davon ausgeschlossen und werden nach Aufwand berechnet.
2.3 Mit dem Herstellungsgesamtpreis werden nur die Leistungen vergütet, die durch den Kostenvoranschlag vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, kann Florian Schmid gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen, vorab nicht kalkulierbare zusätzliche Leistungen und Auslagen.
2.4Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Florian Schmid vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
2.5 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Florian Schmid zurückzuführen sind.
2.6 Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Florian Schmid Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
2.7 Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 9 Stunden. Drehtage gelten als ganzer Arbeitstag, sobald 4 Stunden überschritten werden, Arbeitsaufwand der weniger als 4 Stunden beträgt, wird als halber Drehtag berechnet. Vorbereitungs- , Fahrt- und Nachbereitungszeit werden als Arbeitszeit kalkuliert und berechnet.
3. PREISE
3.1 Herstellungspreise werden für jedes Projekt in einem Kostenvoranschlag festgelegt. Wird vom Auftraggeber kein Kostenvoranschlag verlangt, gelten automatisch die aktuellen Preise von Florian Schmid.
3.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
3.3 Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Reisekosten und Spesen, Verpackung, Versand etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn diese nicht direkt im Kostenvoranschlag kalkuliert wurden.
4. HAFTUNG
4.1 Florian Schmid haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
4.2 Florian Schmid haftet nicht für Rechtsverletzungen, die durch die Bereitstellung des Produktes welche während oder nach der Produktion verursacht wurden und werden.
4.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangeln besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Florian Schmid hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
4.4 Florian Schmid haftet nicht für Rechtsverletzungen und Schäden die durch Dritte, während oder nach der Produktion verursacht wurden und werden.
4.5 Florian Schmid übernimmt keine Haftung für Schäden an Leben, Körper, Geist oder Gesundheit der Anwesenden oder teilnehmenden, Helfer, Darsteller, Mitwirkenden, Tiere und Zuschauer während oder nach der Herstellung.
5. FILMPRODUKTION
5.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des von Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/ Storyboard, Moodfilms und/ oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.
5.2 Florian Schmid wird den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch/Konzept in einer Qualität herstellen. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine dem Budget entsprechend Ton und Bildqualität aufweist und dem durch Showreels erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.
5.3 Florian Schmid trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber.
5.4 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch Florian Schmid angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
5.5 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an Florian Schmid überträgt.
5.6 Florian Schmid haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassener Datenträger, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Datenträgers. Für den Verlust von Daten und Programmen auf überlassenen Datenträgern übernimmt Florian Schmid keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.
5.7 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.
5.8 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Florian Schmid hierfür keine Haftung.
5.9 Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Florian Schmid.
5.10 Mit der Ablieferung des fertigen Werkes geht das Risiko für Verlust an den Auftraggeber über, auch wenn der Film bei Florian Schmid oder bei einem von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.
6. ABNAHME
6.1 Florian Schmid übergibt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung mit einem Download Link. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.
6.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden oder eine planmäßige Umsetzung durch verschulden des Auftraggebers oder seiner am Film beteiligten Partner nicht möglich war, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
7. LIEFERFRIST
7.1 Florian Schmid bemüht sich stets um bestmögliche Einhaltung der gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilten Lieferzeiten oder Termine. Es handelt sich dabei nicht um rechtlich bindende Fixtermine, außer diese wurden schriftlich so vereinbart und ausschließlich als solche deklariert. In der Auftragsbestätigung aufgeführte zeitliche Benennungen stellen keine ausreichende Deklarierung dar.
7.2 Erkennt Florian Schmid, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
7.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist Florian Schmid berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
7.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Florian Schmid trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
8. VERSCHWIEGENHEIT
Florian Schmid und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
9. KÜNSTLERSOZIALKASSE
Die von Florian Schmid berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen.
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer Florian Schmid als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
10. RECHTE
10.1 Florian Schmid räumt dem Auftraggeber das einfache Recht ein, das fertige Werk für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei Florian Schmid. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Florian Schmid.
10.2 Nur mit ausschließlich schriftlich, vertraglich geregelter Zustimmung von Florian Schmid dürfen einfache Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber Florian Schmid eine Vertragsstrafe in Höhe von 300% der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gilt das Angebot von Florian Schmid, das gegenüber dem Auftraggeber abgegeben wurde.
10.3 Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass als Urheber Florian Schmid bzw. von Florian Schmid bezeichnete Dritte genannt werden. Falls die Vertragsparteien keine besonderen Absprachen getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen.
10.4. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/ Konzepten / Drehbüchern verbleibt bei Florian Schmid.
10.5 Florian Schmid erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihm angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) zeitlich und räumlich unentgeltlich nutzen zu dürfen.
10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von Florian Schmid genehmigten Änderungen durch Florian Schmid selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
10.7 Für jede aus der Veröffentlichung von Filmmaterial, Bildmaterial und/oder ihrem Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt Florian Schmid von allen gegenüber dem Produzenten geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.
10.8 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) und ebenso das Restmaterial bei Florian Schmid.